In der jüngsten Ratssitzung hat der Rat von Bad Gandersheim mit 15 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme die Vorlage der Verwaltung zum Wahleinspruch beschlossen – und den Einspruch damit abgelehnt. Die einzige Gegenstimme kam von FDP-Ratsherr Torge Gipp, der in seiner Rede deutlich machte, dass es in dieser Frage nicht um Parteipolitik, sondern um die Integrität demokratischer Verfahren gehe.
„Sobald es auch nur kleine Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Wahl gibt, müssen diese Zweifel ausgeräumt werden. Es geht um die Integrität des Prozesses, nicht um Befindlichkeiten.“
Zwar überzeugte ihn der Wahleinspruch inhaltlich nicht vollständig, doch auch die Erwiderung der Verwaltung sei rechtlich dünn gewesen:
„Wenn der Wahleinspruch also dünn ist, dann ist die Erwiderung mindestens genauso dünn.“
Gipp machte deutlich, dass er eine gerichtliche Klärung für sinnvoll hält, um künftig Rechtssicherheit zu schaffen:
„Ich halte es für notwendig, die Frage nach einer möglichen Neutralitätsverletzung gerichtlich prüfen zu lassen. Wenn ich die Vorlage ablehne, dann nicht aus Sympathie oder Antipathie, sondern um die Sache rechtsstaatlich sauber zu klären.“
Damit bleibt festzuhalten: Die FDP bekennt sich klar zur rechtlichen Aufarbeitung offener Fragen und steht für Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und faire demokratische Verfahren.


